Flugmedizinische Begutachtung von Piloten

Seit dem 9.4.2013 untersuchen wir nach den neuen EASA-Richtlinien.
Möglich sind alle Untersuchungen für den Tauglichkeitsgrad 1, 2 und für die LAPL für den folgenden Personenkreis:
 

Tauglichkeitsklasse 1 für

  • Verkehrsflugzeugführer,
  • Berufsflugzeugführer,
  • Verkehrshubschrauberführer,
  • Berufshubschrauberführer,
  • Luftschiffführer,
  • Flugingenieure,
  • Freiballonführer mit der Lizenz nach § 46 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal,
  • Flugtechniker auf Hubschraubern bei der Landes- und Bundespolizei

im Rahmen einer Verlängerungsuntersuchung

 

Tauglichkeitsklasse 2 für

  • Privatflugzeugführer,
  • Privathubschrauberführer,
  • Segelflugzeugführer,
  • Freiballonführer mit der Lizenz nach § 46 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal,
  • Führer von Luftsportgeräten
  • Flugbegleiter

 

Light-Aircraft-Pilot-Licence Untersuchungen für die

entsprechende Lizens

 

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich, Dauer: ca. 1 Std.
Die Untersuchungen sind in Art, Umfang und Kosten aufgrund der geänderten gesetzlichen Richtlinien sehr unterschiedlich.
Bitte beachten: Erstuntersuchungen für den Tauglichkeitsgrad I müssen durch ein AMC durchgeführt werden. Die Folgeuntersuchungen können dann selbstverständlich wieder bei uns fortgeführt werden.
Eine zusätzliche Untersuchung beim Augenarzt ist erforderlich bei jeder neuen Sehhilfe bzw. bei Änderungen der Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen). Ebenso bei Erstuntersuchungen sofern eine Sehhilfe getragen werden muss.
Die Sehhilfe mit dem Brillenpass und auch ggf. sonstige Krankenunterlagen immer zur Untersuchung mitbringen.
Ebenso benötigen wir einen gültigen Ausweis, die gültige Fluglizens und das letzte Tauglichkeitszeugnis, sofern es nicht durch uns ausgestellt wurde.
 
Antragsformular für alle Untersuchungen bietet das Luftfahrtbundesamt über seine Hompage unter "Luftfahrtpersonal" - "Flugmedizin" - "Formulare- Flugmedizin" an
(https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/Formulare_Flugmedizin/Formulare_node.html;jsessionid=6CB66E5857A4B189BBFA654606F3D180.
live21322)
Es spart uns und Ihnen viel Zeit wenn Sie das Antragsformular bereits vollständig ausgefüllt zur Untersuchung mitbringen.
 

Die Kosten für eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung werden von den Krankenkassen nicht erstattet und hängen vom Untersuchungsumfang ab.

 

Falls diese aber Bestandteil einer arbeitsmedizinischen Untersuchung ist (Modul 9),
übernimmt die Kosten dafür der Arbeitgeber.