Flugmedizinische Begutachtung von Passagieren

Die Zahl der Reisenden nimmt weiter zu. Auch Menschen im hohen Alter benutzen immer häufiger das Flugzeug, was man ihnen auch grundsätzlich nicht verbieten sollte.

Viele Fluggesellschaften verlangen aber ein Gutachten von einem Flugmediziner, bevor kranke oder schwerkranke Passagiere einen längeren Flug antreten dürfen. Einfache hausärztliche Zeugnisse werden nicht mehr anerkannt, da es in den letzten Jahren zu
mehreren Zwischenfällen gekommen ist.

Die Beurteilung kann schwierig sein, da es gilt, die unterschiedlichen Drücke zu berücksichtigen, die im Flugzeug in Abhängigkeit von der Flugroute und -höhe auftreten. Diese müssen wiederum mit der verfügbaren Herz-Kreislauf-Leistung
verglichen werden, da es im Flieger u. a. zu einer Verschlechterung der Sauerstoffsättigung im Blut kommt.

Laien wissen zumeist nicht, daß es auch in der Druckkabine eines "747 Jumbo" bei einem Aufstieg auf über 3.000 Meter zu erheblichen
Dekompressions-/Kompressionseffekten bei einem vorgeschädigten Körper kommt.

Wir benötigen also von Ihnen die Flugroute, die Flugdauer, möglichst den Flugzeugtyp (da unterschiedliche Druckkabinen vorkommen), den Namen der Gesellschaft sowie eine ausführliche Krankenvorgeschichte mit Befunden von Ihnen. Über direkte Kontakte zu Fluggesellschaften können wir Ihnen auch einen speziellen Medical-Service der Fluggesellschaft (spezieller Sitz, Personal, Rollstuhl) bestellen. Die Lufthansa bietet sogar bei Rücktransporten kranker Familienangehöriger abgetrennte Abteile mit einer Intensivversorgung an.

Kritische Erkrankungen, die eine Begutachtung erforderlich machen, sind u. a.:
  • Herzschwäche
  • starker Bluthochdruck
  • chronische HNO-Erkrankungen
  • chronische Zahnerkrankungen
  • Asthma.

Die Kosten für eine fliegerärztliche Begutachtung werden von der Krankenkasse nicht übernommen.