Flugmedizinische Begutachtung von Piloten

Möglich sind Untersuchungen nach allen Tauglichkeitsgraden JAA I-II und national gemäß den Änderungen seit dem 01.05.2003 und dem 01.07.2008.
Vorherige Anmeldung erforderlich, Dauer: ca. 1 Std.
Die Untersuchungen sind in Art, Umfang und Kosten aufgrund der geänderten gesetzlichen Richtlinien (JAA, ICAO-konform oder national) sehr unterschiedlich.
Bitte beachten: Erstuntersuchungen für den Tauglichkeitsgrad I müssen durch ein AMC durchgeführt werden. Die Folgeuntersuchungen können dann selbstverständlich wieder bei uns fortgeführt werden.
Eine zusätzliche Untersuchung beim Augenarzt ist erforderlich bei jeder neuen Sehhilfe bzw. bei Änderungen der Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen). Ebenso bei Erstuntersuchungen sofern eine Sehhilfe getragen werden muss.
Die Sehhilfe mit dem Brillenpass und auch evt. sonstige Krankenunterlagen immer zur Untersuchung mitbringen.
Ebenso benötigen wir die gültige Fluglizens und das letzte Tauglichkeitszeugnis, sofern es nicht durch uns ausgestellt wurde.
Die aktuellen, gültigen Formulare (für den Augenarzt und den Fragebogen für uns) sind über diese Links ausdruckbar:

Die Kosten für eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung werden natürlich von den Krankenkassen nicht erstattet.

Falls diese aber Bestandteil einer arbeitsmedizinischen Untersuchung ist (Modul 9),
übernimmt die Kosten dafür der Arbeitgeber.