Wissenswertes rund um unsere Praxis

Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Arbeitsmedizinische Gutachten für Firmen, Piloten und Fahrer werden oft innerhalb weniger Tage benötigt.

Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.

Nicht vergessen als Proband für ein Gutachten: Personalausweis mitbringen und alle bisherigen Lizenzen und Berechtigungen, evt. die Sehhilfe und den Brillenpaß. Als Pilot auch das Flugbuch.

Ggf. auch eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Firma.

Nicht vergessen als Patient: Ihre Versichertenkarte und ggf. die 10 Euro Praxisgebühr mitbringen

Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

Praxisgebühr: Das sollten Sie beachten

Seit einigen Jahren müssen gesetzlich Krankenversicherte eine so genannte Praxisgebühr entrichten. Grundsätzlich gilt: Die Gebühr beträgt 10,- Euro und ist in jedem Quartal für die jeweils erste Inanspruchnahme eines Arztes zu entrichten. Begibt sich der Versicherte im selben Quartal ohne eine Überweisung zu einem weiteren Arzt, ist die Praxisgebühr erneut zu bezahlen.

 

Bitte beachten Sie auch die folgenden Besonderheiten:

  1. Praxisgebühr bei Überweisungen
    Eine Überweisung zu einem anderen Arzt bleibt kostenfrei, wenn die Überweisung in dem Quartal erfolgt, in dem bereits die Praxisgebühr entrichtet wurde. Übernimmt ein Arzt die weitere Behandlung eines Patienten aufgrund einer Überweisung, die im abgelaufenen Quartal ausgestellt worden ist, muss der Versicherte für das dann laufende neue Quartal eine Praxisgebühr bezahlen.
  2. Quartalsübergreifende Praxisgebühren
    Bei einer Behandlung derselben Krankheit über mehrere Quartale ist die Praxisgebühr mehrfach zu entrichten.
  3. Befreiung von der Praxisgebühr
    Von der Praxisgebühr befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge und ein Großteil der Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen.

 

Sollten Sie Fragen zur Praxisgebühr haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Krankenversichertenkarte

Seit Januar 1994 ist sie nun auch bei uns eingeführt. Sie soll Vorteile für uns alle bringen; vor
allem aber für die Krankenkassen. Der alte Krankenschein wird durch sie ersetzt. Bei Ihrer
Erstbehandlung werden Ihre Daten gespeichert. Tragen Sie die Karte möglichst immer bei sich.

 

Achtung: Die Chip-Karte ersetzt nicht den Überweisungsschein zu Kollegen anderer Fachrichtungen!

 

Soweit die formelle Regelung. Wir bitten Sie aber auch, folgendes zu beachten:

  • Ihr Hausarzt ist für die Koordination von Untersuchungen zuständig  und kann Sie am besten fachübergreifend beraten. Sie können dadurch unnötige, Ihren Körper belastende Untersuchungen vermeiden.
  • Ihr Hausarzt verhindert gefährliche Parallelbehandlungen. Beispiel: Patient erhält von zwei Ärzten (die nichts voneinander wissen) zwei unterschiedliche Medikamente, welche Substanzen enthalten, die sich nicht miteinander vertragen.
  • Ihr Hausarzt erfaßt Ihre Untersuchungsbefunde aller Fachrichtungen in "Ihrer" Patientenkarte. Nur so ist bei Rentenbegehren, Unfallgutachten u. ä. gewährleistet, daß auch fachübergreifend alle Fragen durch einen Arzt beantwortet werden können.

 

Überweisungen

sind daher trotz Versichertenkarte noch erforderlich. Wünschen Sie diese bei unseren
Mitarbeiterinnen an der Anmeldung. Die Fertigstellung erfolgt so bald wie möglich.

Rezepte

werden direkt nach der Konsultation des Arztes ausgestellt. Wiederholungsrezepte, die eine
Untersuchung durch den Arzt nicht mehr erfordern, benötigen natürlich trotzdem seine
Unterschrift. Eine Wartezeit ist daher die Regel. Morgens angeforderte Rezepte (auch telefonisch)
sind dennoch in der Regel nachmittags abholbar.

Arbeitsunfähig

Die Arbeitsunfähigkeit wird durch den Hausarzt bescheinigt und nicht durch den Arzt im
Notdienst (nachts). Eine Arbeitsunfähigkeit darf nur nach einer entsprechenden Untersuchung
ausgestellt werden. Eine Rückdatierung ist gesetzlich nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Hausbesuche

Da wir eine hausärztliche Praxis sind, besuche ich Sie natürlich auch zuhause.

Bei Bedarf können Sie in unsere Liste für regelmäßig notwendige Hausbesuche aufgenommen
werden. Wir werden dann mit Ihnen individuell feste Termine vereinbaren, und Sie brauchen
nicht jedesmal wieder bei einem erforderlichen Besuch anzurufen.

Bestellen Sie möglichst einen Hausbesuch rechtzeitig vormittags bei unseren Mitarbeiterinnen.

Notfälle

haben natürlich immer Vorrang!

Machen Sie sich beim Betreten der Praxis gleich bemerkbar.

Sie werden in Notfällen auch außerhalb der Telefonsprechstunde zu mir durchgestellt oder
können außerhalb der Praxiszeiten meine Funktelefonnummer wählen.

 

Durch Notfälle kann es im Ausnahmefall auch einmal zur Verschiebung von festen Terminen
kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür.

Beschwerden

Berechtigte Beschwerden nehmen wir gerne entgegen. Sie können uns dadurch helfen, unsere Praxis für Sie noch besser zu gestalten.

Wenn es mal schnell gehen muss:

Einrichtung
Telefonnummer
Rettungsdienst und Feuerwehr
112
Informationszentrale gegen Vergiftungen
0228 - 19 240
Einrichtung 3
Telefonnummer
Einrichtung 4
Telefonnummer