Wissenswertes rund um unsere Praxis

Im Krankheitsfall muss es schnell gehen.

 

Arbeitsmedizinische Gutachten für Firmen, Piloten und Fahrer werden oft innerhalb weniger Tage benötigt.

 

Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.

Nicht vergessen als Proband für ein Gutachten:

Personalausweis mitbringen und alle bisherigen Lizenzen und Berechtigungen, evt. die Sehhilfe und den Brillenpaß. Als Pilot auch das Flugbuch, die gültige Fluglizens und das letzte Tauglichkeitszeugnis.

Ggf. auch eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Firma.

 

Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

 

Krankenversichertenkarte
Seit dem Januar 1994 ist sie eingeführt und hat damals den Krankenschein ersetzt.
In den nächsten Jahren soll die Speicherfähigkeit noch erheblich vergrößert werden und die Speicherung sämtlicher Patientendaten auf ihr möglich werden.
Ob bestimmte Daten von Ihnen auf ihr gespeichert werden sollen müssen Sie in Zukunft als Patient selber entscheiden.
Seien Sie kritisch, nicht jede Speicherung kann sinnvoll sein.
 
Achtung: Die Chip-Karte ersetzt nicht den Überweisungsschein zu Kollegen anderer Fachrichtungen!
Soweit die offizielle Regelung. Wir bitten Sie aber auch, Folgendes zu beachten:
- Ihr Hausarzt ist für die Koordination von Untersuchungen zuständig und kann Sie am besten fachübergreifend beraten. Sie können dadurch unnötige, Ihren Körper belastende Untersuchungen vermeiden.
- Ihr Hausarzt verhindert gefährliche Parallelbehandlungen. Beispiel: Patient erhält von zwei Ärzten (die nichts voneinander wissen) zwei unterschiedliche Medikamente, welche Substanzen enthalten, die sich nicht miteinander vertragen.
- Ihr Hausarzt erfaßt Ihre Untersuchungsbefunde aller Fachrichtungen in "Ihrer" Patientenkarte.
Nur so ist bei Rentenbegehren, Unfallgutachten u. ä. gewährleistet, daß auch fachübergreifend alle Fragen durch einen Arzt beantwortet werden können.
Überweisungen sind daher trotz Versichertenkarte noch erforderlich. Wünschen Sie diese bei unseren Mitarbeiterinnen an der Anmeldung. Die Fertigstellung erfolgt sobald wie möglich.
 
Rezepte
werden direkt nach der Konsultation des Arztes ausgestellt. Wiederholungsrezepte, die eine Untersuchung durch den Arzt nicht mehr erfordern, benötigen natürlich trotzdem seine Unterschrift. Eine Wartezeit ist daher die Regel. Morgens angeforderte Rezepte (auch telefonisch) sind dennoch in der Regel nachmittags abholbar.
 
 
 

Arbeitsunfähigkeit

Die Arbeitsunfähigkeit wird durch den Hausarzt bescheinigt und nicht durch den Arzt im Notdienst (nachts). Eine Arbeitsunfähigkeit darf nur nach einer entsprechenden Untersuchung ausgestellt werden. Eine Rückdatierung ist gesetzlich nur in Ausnahmefällen erlaubt.
 
Hausbesuche
Da wir eine hausärztliche Praxis sind führen wir auch Hausbesuche durch.
Hausbesuche werden durch die Krankenkassen nur bei bestimmten Erkrankungen und aus medizinischen Gründen erstattet.
Bestellen Sie möglichst frühzeitig einen Hausbesuch bei unseren Mitarbeiterinnen.
 
Notfälle
haben natürlich immer Vorrang!
Machen Sie sich beim Betreten der Praxis gleich bemerkbar.
Sie werden in Notfällen auch außerhalb der Telefonsprechstunde zu mir durchgestellt oder können außerhalb der Praxiszeiten meine Funktelefonnummer wählen.
Durch Notfälle kann es im Ausnahmefall auch einmal zur Verschiebung von festen Terminen kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür.
 
Beschwerden
Berechtigte Beschwerden nehmen wir gerne entgegen. Sie können uns dadurch helfen, unsere Praxis für Sie noch besser zu gestalten.

Wenn es mal schnell gehen muss:

Einrichtung Telefonnummer
Rettungsdienst und Feuerwehr 112
Informationszentrale gegen Vergiftungen 0228 - 19 240